Öffentliche Bekanntmachung
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben
„Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg“
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd (LSBB RB Süd) plant den Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat entschieden, die landesplanerische Abstimmung dieses raumbedeutsamen Vorhabens gemäß § 13 (2) des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) in Form eines Raumordnungsverfahrens zu führen.
Nach § 15 (1) Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Raumordnungsverfahren die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Gegenstand der Prüfung sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen sein. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. d. § 49 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach dem Planungsstand des Vorhabens.
Entsprechend § 14 (1) LEntwG LSA ist vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in jeder durch die Planung berührten Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten. Dabei sollen der Planungsträger über die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme und die möglichen Auswirkungen, die oberste Landesentwicklungsbehörde über den Verfahrensablauf und die im Verfahren zu prüfenden Sachverhalte Auskunft geben.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA kontaktlos durch.
Hierzu macht das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in einem verkehrsüblichen elektronischen Format (pdf-Format) über den Austauschdienst „dDataBox“ nachfolgende Unterlagen zugänglich:
· Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
· Präsentation LSBB RB Süd (Fassung vom 14.12.2022)
· UVS, Karte Raumwiderstand (14.12.2022, LBU i. A. d. LSBB RB Süd)
Die Unterlagen können dort
vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 heruntergeladen werden. Dazu fügen Sie bitte nachfolgenden Link in die Adresszeile Ihres gewünschten Browsers z. B. „Microsoft Edge“, „Firefox“, „Chrome“ etc. ein und laden Sie die Unterlagen herunter
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/asKbys2MgfzrMdNxyWnIdTYV9M24UGFM
Die Unterlagen stehen zum Download bereit und sind als .zip-Datei zusammengefasst. Über den „Speichern-Dialog“ Ihres gewählten Browsers können Sie diese .zip-Datei im gewünschten Ordner speichern und den Browser wieder schließen.
Der Öffentlichkeit wird daher hiermit die Gelegenheit gegeben, sich unter dem vorstehenden Link über das Vorhaben zu unterrichten und gegenüber der obersten Landesentwicklungsbehörde
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 24
Postfach 36 53
39011 Magdeburg
entweder postalisch oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
poststelle-mid@sachsen-anhalt.de
Betreff: Ortstermin „Neubau der B 180 / B 87 OU Wethau / Naumburg“ - Referat 24
in der Zeit
vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023
Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern.
Für die Öffentlichkeit ohne Internetzugang besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Gemeinde
Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld
Die im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Referat 24, eingegangenen Vorschläge und Bedenken werden an den Vorhabenträger (die LSBB RB Süd) übermittelt.
Das Gebiet der Gemeinde Wethau ist durch den Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeit / Umweltverträglichkeit berührt. Weitere berührte Kommunen sind die Städte Naumburg und Teuchern sowie die Gemeinden Schönburg und Mertendorf der Verbandsgemeinde Wethautal.
Mit dem Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA wird der Forderung nach verstärkter Verfahrenstransparenz und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 (2) LEntwG LSA i. V. m § 15 (3) ROG gleichwohl erst nach der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.
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Andreas Runge (Mittwoch, 01 Februar 2023 21:39)
Gemäß Veröffentlichung im Heimatspiegel Wethautal vom 02. Februar 2023 besteht aufgrund einer Änderung nun die Möglichkeit, bis zum 31.03.2023 Bedenken und Vorschläge zu äußern.
Dieter Spudich (Montag, 06 Februar 2023 16:50)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner der Stadt Naumburg (Saale), und als Nutzer des Territoriums des Kroppenthales,
sowie der Umgebung von Wethau, zur Freizeitgestaltg. - Wanderungen, Radfahren, Jogging, etc.-
möchte ich zu den Varianten der BM " Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg" folgendes darlegen:
1. Die Varianten A 1 / A 1.1 / A 2 / A 2.1 für den Bereich Umgehung Naumburg (Saale) sind meiner Meinung nach, realistisch und unproblematisch umsetzbar. Die Variante A 4 sollte nicht zur Ausführung kommen, da der Abstand zur Wohnbebauung im Bereich Weichaugrund mit ca. 100 m,
auch bei einer Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, zu gering ist. Die Variante A 6 sollte nicht zur Ausführung kommen, da der nächste Knotenpunkt für den Beginn der OU Naumburg nur ca. 500 m entfernt liegt, d.h., ein zusätzlicher Knotenpunkt kann entfallen.
2. Für die OU Wethau sollte die Variante B 1, jedoch modifiziert, zur Ausführung kommen.
Begründung: In den Korridoren der Varianten B 2 und B 3 ist das Kroppental, ausgehend von den Hangoberkanten erheblich schmaler, als der Geländebereich der Variante B 1 im Wethautal. Die Hänge im Kroppental fallen beidseitig erheblich steiler ins Tal. Um die Mindestlängsneigung von
6 % für Neubaustrecken einhalten zu können, würden bei diesen Varianten entweder eine hohe, relativ lange Brücke erforderlich sein, oder, der beidseitige Geländeeinschnitt im Bereich der Hänge wäre erheblich. Aufgrund der wesentlich geringeren Neigungen der beiden Hänge bei der Variante 1, müsste bei dieser Variante, eine, bzgl. der Bauhöhe, wesentlich, niedrigere Brücke möglich sein, welche erheblich geringere Baukosten zur Folge hätte. Der Gelände- und damit Natureingriff bei der Variante 1 ist erheblich geringer. Anzumerken ist noch, dass ich durch Beobachtungen festgestellt habe, dass sich zwischen Wethau und Kroppenmühle, ein von viel Rotwild intensiv genutzter Lebensbereich befindet.
Die Realisierung der Variante 1, jedoch nur ab der Schnittstelle mit der jetzigen B 180 (auf Höhe der Zufahrt nach Gieckau), und ohne neue Querung des Nautschketales (Modifizierung), müsste meiner Meinung nach, die geringeren Baukosten und geringeren Eingriffe in die Natur bewirken.
Die Verkehrsführung im Bereich der B 87 - in und von Weißenfels - sollte weiterhin, über den erst
kürzlich fertig gestellten Kreisel bei Klein Wethau, und über die Straße in Richtung Mertendorf, bis zur Anbindung an die Variante 1 erfolgen. Die relativ wenigen Anwohner, bzw. Wohngrundstücke, von Klein-Wethau, sollten, bzgl. der Lärmbelästigung, mit geeigneten Mitteln (z.Bsp. Bereitstellung von Schallschutzfenstern) unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Spudich