Der Burgenlandkreis informiert:
Bekanntmachung der am 19. März 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die o. g. Verordnung trat am 19. März 2022 um 23.00 Uhr in Kraft. Damit werden die bestehenden Regelungen bis einschließlich 2. April 2022 weitgehend verlängert.
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