Der Burgenlandkreis informiert:
Mit Wirkung vom 25.05.2021 tritt die dreizehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die zwölfte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.
Gleichzeitig greift die Vierte Corona-Schutz-Verordnung des Burgenlandkreises (4. CoronaSchVO BLK), die auf die neue Rechtslage im Bundesrecht (Wegfall der sog. „Bundesnotbremse“ in § 28b IfSG ab dem 24. Mai 2021 im Burgenlandkreis) und des Landesrechts (neue 13. SARS-CoV-2-EindV) abstellt.
Kommentar schreiben