Der Burgenlandkreis informiert:
Anliegend die beiden Änderungsverordnungen, die insbesondere zur Verlängerung der Geltungsdauer der Dritten Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis und zur Zweiten Einschränkungsverordnung Burgenlandkreis erforderlich sind. Die Geltung beider ist zur bis zum 17. Mai 2021 vorgesehen.
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