Der Burgenlandkreis informiert:
Aufgrund der rückläufigen Inzidenz, die seit Sonntag nach den statistischen Zahlen des Gesundheitsamtes unter 200 liegt, fallen damit mit Veröffentlichung noch heute auf der Internetseite des Burgenlandkreises (Notverkündung) folgende verschärfenden Regelungen weg:
- Ausgangssperre nach § 2a EinschrVO BLK
- Beschränkung der Öffnungszeiten in § 2a Absatz 1 der 1. CoronaSchVO BLK für den Einzelhandel
- „Türsteher“-Verpflichtung für den Einzelhandel nach § 2a Absätze 2 bis 4 der 1. CoronaSchVO BLK
- Bußgeldtatbestände hierzu
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