Der Burgenlandkreis informiert:
am 05.01.2021 wurde die anliegende Erste Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis (1. CoronaSchVO BLK) veröffentlicht. Sie tritt am 06.01.2021 in Kraft. Sie enthält im Wesentlichen die Zusammenfassungen aller geltenden Regelungen aus den Allgemeinverfügungen. Diese werden nun in einem Text zusammengefasst und so für alle übersichtlicher zu lesen sein. Hintergrund sind aber auch Rechtsausführungen des Landesverfassungsgerichts, das sich am Rande einer anderen Entscheidung dazu positioniert hat, dass die getroffenen Maßnahmen zur Einschränkung eigentlich keine Verwaltungsamte, sondern abstrakt-generelle Regelungen sind, also Verordnungen.
Es werden die bislang geltenden Regeln verlängert bis Ende Februar.
Dies betrifft die verfügte Quarantäne nach einem positiven Test, die besonderen Schutzmaßnahmen in den Heimen, die erweiterte Maskenpflicht allgemein und in den Horten.
Neu ist, dass
- die durch die Verordnung angeordnete Quarantäne nach einem positiven Schnelltest sofort beendet ist, wenn eine Überprüfung mit einem regulären (PCR-) Test die Infektion nicht bestätigt (§ 4 Absatz 5 Satz 2); damit vereinfachen wir das „Freitestungsverfahren“, weil keine zusätzliche (manchmal sich lange hinziehende) Entscheidung des Gesundheitsamtes mehr erforderlich wird. Die Ungenauigkeit der Schnelltests nehmen wir aber für die vorläufige Quarantäne in Kauf;
- keine zusätzlichen Maskenpflichten mehr in Weißenfels besteht, sondern nun überall im Kreisgebiet die weitergehenden Maskenpflichten einheitlich sind, weil die Inzidenz in Weißenfels keine Begründung mehr für eine solche Maßnahme hergibt;
- Ausschilderung der Maskenpflicht auf Parkplätzen an Einkaufsmärkten und vor Ladengeschäften (§ 2 Absatz 4 Satz 2).
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