Der Burgenlandkreis informiert:
Am 21.10.2020 trat die Allgemeinverfügung Nr. 12 in Kraft. Diese ist im Vorfeld mit dem Landesverwaltungsamt und der Landesregierung abgestimmt worden. Dabei werden nur bei privaten Festen und Feiern die Teilnehmerzahlen erneut abgesenkt. Bei allen anderen Veranstaltungen, Sportereignissen, für den Einzelhandel und in der Gastronomie wird die Maskenpflicht verschärft. Ein erheblicher Teil der Neuinfektionen entstammt dem Bereich privater Feste und Feiern. Mehr dazu in der anliegenden Statistik.
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