Mit Wirkung vom 02.07.2020 tritt die siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die sechste SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.
Die neue Verordnung wird zwar bis 16.9.2020 wirksam sein. Ende Juli wird die Landesregierung allerdings eine Prüfung auf Änderungsbedarf vornehmen.
Fortbestehende Pflichten sind weiterhin:
- Abstandhalten mit 1,50 Meter
- Alltagsmasken
- Hygienebestimmungen.
Außerdem enthält die Verordnung ein Beherbergungsverbot für Personen, die aus Infektionshotspots kommen (50 Infektionen auf 100.000 Einwohner).
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