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Update 15 zur Corona-Krise

Mit Wirkung vom 02.07.2020 tritt die siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die sechste SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung außer Kraft.

 

Die neue Verordnung wird zwar bis 16.9.2020 wirksam sein. Ende Juli wird die Landesregierung allerdings eine Prüfung auf Änderungsbedarf vornehmen.

 

Fortbestehende Pflichten sind weiterhin:

-      Abstandhalten mit 1,50 Meter

-      Alltagsmasken

-      Hygienebestimmungen.

 

Außerdem enthält die Verordnung ein Beherbergungsverbot für Personen, die aus Infektionshotspots kommen (50 Infektionen auf 100.000 Einwohner).


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VO_Siebte_SARS-Co-2-EindämmungsVO.PDF
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