Der Burgenlandkreis empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern dringend:
Bitte verlassen Sie das Haus bzw. Ihr selbstgenutztes Grundstück nur für dringende Angelegenheiten. Bitte halten Sie sich im Freien möglichst nur allein oder zu zweit oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt auf.
Beschränken Sie das Verlassen des Hauses/Grundstücks möglichst auf folgende dringende Angelegenheiten:
• zum Pendeln zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle;
• zur Ausübung einer notwendigen und nicht aufschiebbaren beruflichen Tätigkeit, die auch nicht in Form von Heimarbeit ausgeübt werden kann;
• zum Durchführen von Einkäufen des Grundbedarfs;
• aus gesundheitlichen Gründen;
• aus familiären Gründen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familienmitglieder oder zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung innerhalb der Familie;
• für kurzzeitige, individuelle sportliche Aktivitäten oder Spaziergänge oder zum Ausgang mit Tieren.
Das Landratsamt Burgenlandkreis setzt auf Ihre Einsicht und erwartet, dass sie sich - in Ihrem eigenen Interesse - an diese Hinweise halten.
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